Notarielle Vollmacht
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Vollmacht im Ausland zu erteilen.
1. Im Konsulat in Hamburg
Der/Die Vollmachtgeber/in muss mit seinem/ihrem Notar/in in Uruguay die Bedingungen der Vollmacht
bestimmen, die er/sie gewähren möchte.
Anschließend sendet der/die Vollmachtgeber/in die Vollmacht zur Unterzeichnung (in Spanisch und im Word-
Format) per E-Mail an das Konsulat in Hamburg, sowie seinem/ihrem Kontaktdaten und auch von
seinem/ihrem Notar/in in Uruguay.
Sobald die Vollmacht eingegangen ist, wird telefonisch ein Termin für die Unterzeichnung der Vollmacht im
Konsulat vereinbart. Für dieses Verfahren ist das Erscheinen des Auftraggebers im Konsulat unbedingt
erforderlich.
Die Kosten des Verfahrens sind in U$S festgelegt:
- Erteilung einer Vollmacht US$ 270,
Die Kosten des Verfahrens in € wird monatlich, je nach €/U$S Wechselkurs, festgelegt.
Die Zahlung erfolgt in bar zum Zeitpunkt des Erscheinens oder alternativ per Banküberweisung.
Sobald der/die Vollmachtgeber/in die unterschriebene Vollmacht nach Uruguay gesendet hat, muss:
1. die Beglaubigung beim Außenministerium in Montevideo beglaubigt werden und
2. die Beurkundung der Vollmacht von einem/einer Notar/in in Uruguay gemacht werden.
2. Vom Notar in Deutschland
Wir empfehlen, einen Notar in Deutschland zu kontaktieren, der die spanische Sprache beherrscht. Eine
Suche kann je nach Wohnort auf dem Portal der Bundesnotarkammer Deutschlands unter
https://www.notar.de/ durchgeführt werden.
In diesen Fällen wird empfohlen, dass der Notar / Anwalt in Uruguay der Vollmacht in spanischer Sprache per
Email an der/die Vollmachtgeber/in und/oder den Notar in Deutschland sendet. Diese Prozedur ist um
sicherzustellen, dass dieses Dokument allen Anforderungen/ Formalitäten nach uruguayischem Recht
entspricht.
Nach Erteilung muss die Vollmacht vom zuständigen Landgericht mit einer Apostille versehen werden.
Schließlich muss die Beurkundung der Vollmacht von einem/einer Notar/in in Uruguay gemacht werden.
Häufige Fragen
Kann ich die Vollmacht in deutscher Sprache unterschreiben ? Ja, es ist möglich. Aber in diesem Fall ist eine
offizielle Übersetzung ins Spanische in Uruguay erforderlich, damit die Vollmacht in Uruguay gültig ist.
Kann ich dieses Verfahren auch bei einen uruguayischen Honorarkonsulat in Deutschland machen ? Zur Zeit
kann dieses Verfahren in Berufskonsulaten (Hamburg oder Berlin) gemacht werden.