Ihre Überschrift
Notarielle Vollmacht Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Vollmacht im Ausland zu erteilen. 1. Im Konsulat in Hamburg  Der/Die Vollmachtgeber/in muss mit seinem/ihrem Notar/in in Uruguay die Bedingungen der Vollmacht  bestimmen, die er/sie gewähren möchte.  Anschließend sendet der/die Vollmachtgeber/in die Vollmacht zur Unterzeichnung (in Spanisch und im Word-  Format) per E-Mail an das Konsulat in Hamburg, sowie seinem/ihrem Kontaktdaten und auch von  seinem/ihrem Notar/in in Uruguay.    Sobald die Vollmacht eingegangen ist, wird telefonisch ein Termin für die Unterzeichnung der Vollmacht im  Konsulat vereinbart. Für dieses Verfahren ist das Erscheinen des Auftraggebers im Konsulat unbedingt  erforderlich.  Die Kosten des Verfahrens sind in U$S festgelegt:  - Erteilung einer Vollmacht US$ 270,   Die Kosten des Verfahrens in € wird monatlich, je nach €/U$S Wechselkurs, festgelegt.  Die Zahlung erfolgt in bar zum Zeitpunkt des Erscheinens oder alternativ per Banküberweisung.  Sobald der/die Vollmachtgeber/in die unterschriebene Vollmacht nach Uruguay gesendet hat, muss:  1. die Beglaubigung beim Außenministerium in Montevideo beglaubigt werden und   2. die Beurkundung der Vollmacht von einem/einer Notar/in in Uruguay gemacht werden.  2. Vom Notar in Deutschland  Wir empfehlen, einen Notar in Deutschland zu kontaktieren, der die spanische Sprache beherrscht. Eine  Suche kann je nach Wohnort auf dem Portal der Bundesnotarkammer Deutschlands unter  https://www.notar.de/ durchgeführt werden.  In diesen Fällen wird empfohlen, dass der Notar / Anwalt in Uruguay der Vollmacht in spanischer Sprache per  Email an der/die Vollmachtgeber/in und/oder den Notar in Deutschland sendet. Diese Prozedur ist um  sicherzustellen, dass dieses Dokument allen Anforderungen/ Formalitäten nach uruguayischem Recht  entspricht. Nach Erteilung muss die Vollmacht vom zuständigen Landgericht mit einer Apostille versehen werden.   Schließlich muss die Beurkundung der Vollmacht von einem/einer Notar/in in Uruguay gemacht werden.  Häufige Fragen Kann ich die Vollmacht in deutscher Sprache unterschreiben ? Ja, es ist möglich. Aber in diesem Fall ist eine  offizielle Übersetzung ins Spanische in Uruguay erforderlich, damit die Vollmacht in Uruguay gültig ist.  Kann ich dieses Verfahren auch bei einen uruguayischen Honorarkonsulat in Deutschland machen ? Zur Zeit  kann dieses Verfahren in Berufskonsulaten (Hamburg oder Berlin) gemacht werden.