Am 15.11.2011,
verabschiedete Uruguay das Gesetz
18.836, durch die das „Haager Übereinkommen zur Befreiung
ausländischer
öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ vom 05.10.1961,
genehmigt wurde. In
diesem Sinne besteht die Gültigkeit der Apostille ab dem
14.10.2012.
Dies bedeutet, dass falls Sie eine deutsche öffentlicher Urkunde in Uruguay verwenden möchten, benötigen Sie ab dem 14.10.2012 keine Beglaubigung mehr, sondern eine Apostille. Bei der Apostille ist eine Beteiligung des Konsulats von Uruguay in Deutschland (Beglaubigung) nicht notwendig. Die Apostille ist
anwendbar für alle öffentlichen
Urkunden (z.B.
Geburts- und Heiratsurkunde, Führungszeugnis) und bestätigt
die Echtheit einer
deutschen Urkunde für die Verwendung in Uruguay. Die Apostille
wird von einer
dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt; In
Deutschland erteilen
folgende Stellen die Apostille:
> Urkunden des Bundes (z.B. Führungszeugnis): Bundesverwaltungsamt.
Ausnahme: für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen
Patentamts
wird die Apostille vom Präsidenten des Deutschen Patentamts
erteilt. > Urkunden der deutschen Bundesländer (z.B. Geburts-
und Heiratsurkunde
oder Urkunden der Notare): in den Bundesländern ist die
Zuständigkeit nicht
einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten Fall empfohlen, sich beim
Aussteller der Urkunde (z.B. Standesamt oder Landgerichte) zu
erkundigen, durch
welche Stelle die Apostille erteilt werden kann. Die Beglaubigung ist Anwendbar für
Urkunden, die sich unmittelbar auf den Handelsverkehr oder auf das
Zollverfahren beziehen. Die Beglaubigung ist die Bestätigung der
Echtheit einer
deutschen Urkunde für die Verwendung in Uruguay durch das zuständige
Konsulat von Uruguay in Deutschland. Übersetzung: Dokumente für die Vorlage in Uruguay, die von deutschen Behörden ausgestellt wurden und nicht in spanischer Sprache sind, müssen übersetzt werden. Die Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer in Uruguay bzw. von dem züständigen uruguayischen Konsulat in Deutschland durchgeführt werden. |
| Für weitere
Informationen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige
Konsulat. |