Einwanderung für
deutsche Staatsangehörige
> Aufenthaltsgenehmigung
Die Entscheidung für jeden einzelnen Fall wird von dem Innenministerium (Dirección Nacional de Migración) getroffen. Deutsche Staatsangehörige,
die den Antrag einer Aufenthaltsgenehmigung (residencia legal)
in Uruguay zu stellen
In Uruguay:beabsichtigen, müssen folgende Unterlagen in Deutschland besorgen:
Alle
Dokumente, die in Deutschland ausgestellt wurden, müssen
vom jeweiligen zuständigen
uruguayischen Konsulat beglaubigt werden. Die beglaubigten Dokumente aller uruguayischen Konsulate müssen in Uruguay, beim Außenministerium (Ministerio de Relaciones Exteriores), überbeglaubigt werden. 4. Gültiger deutscher Reisepass, mit dem Sie ins Land gereist sind, und zwei Kopien von diesem. Dafür beachten Sie:5. Gesundheitszeugnis für die Aufenthaltsgenehmigung (carné de salud para tramitar residencia) wird vom Gesundheitsministerium (Ministerio de Salud Pública - División Clínicas Preventivas) in der Straße Durazno 1242, in Montevideo (Tel.: 9029000) ausgestellt. - Ausweis mitbringen; - 1 Passfoto mitbringen ; - Die letzte Nahrungsaufnahme muss mindestens 4 Stunden zurückliegen (gilt nicht für Kinder bis 12 Jahren); - Bescheinigung über Tetanus-Impfung mitbringen; - Dolmetscher mitbringen, falls der Sprache nicht mächtig. Nach eingehender Untersuchung
und Durchführung der Tests, erhalten Sie nach ca. 7 Werktagen
eine Mitteilung über die Ergebnisse des Gesundheitstests. Das oben genannte Gesundheitszeugnis darf auch von anderen Institutionen mit Genehmigung des Gesundheitsministeriums ausgestellt werden. Mit den (zu Ziffer
1 bis 5) genannten Dokumenten stellen sie, innerhalb von 6 Monaten
nach der Einreise in Uruguay, im
Innenministerium (Dirección Nacional de Migración) in Montevideo einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung. > Persönliche Habe Die zuständige Behörde in Uruguay für die Ein- und Ausfuhr sowie den Durchgangsverkehr von Gütern und |
| Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Konsulat. |