Einwanderung für deutsche Staatsangehörige
 


> Daueraufenthaltsgenehmigung (residencia legal definitiva)

Deutsche Staatsangehörige, die über 18 Jahre alt sind und sich als Touristen in Uruguay befinden, dürfen innerhalb von 180 Tage nach Einreise einer Daueraufenthaltsgenehmigung bei der Einwanderungsbehörde
(Dirección Nacional de Migración) beantragen.

Die Entscheidung über die Daueraufenthaltsgenehmigung wird für jeden einzelnen Fall von der Einwanderungsbehörde getroffen, wofür den Antrag persönlich gemacht werden muss und folgenden Unterlagen vorgelegt werden müssen:  
1. Einkommen: Nachweis dass Sie eine Tätigkeit oder Beruf ausüben, die es Ihnen und Ihrer Familie ermöglicht, in Uruguay Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, ohne soziale Verpflichtungen für das Gastgeberland, und/oder; über Mittel verfügen, die Ihnen ermöglichen, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Beachten Sie, dass der Nachweis die Höhe des monatlichen Einkommen beinhalten muss und auch vom Notar (escribano) oder Buchalter (contador público) in Uruguay ausgestellt werden darf.

2. Führungszeugnis (ab 18. Jahre):
     2.1. vom Land wo Sie, vor Ihrer Ankunft in Uruguay, gelebt haben und;
     2.2. vom Land Ihrer Staatsangehörigkeit.
Deutsches Führungszeugnis: mit „Überbeglaubigung“ durch das Bundesamt für Justiz in Bonn, ohne „Apostille“.

3. Gesundheitszeugnis (Carnet de salud) mit der Bemerkung, dass diese für die Beantragung einen Aufenthaltsgenehmigung (para radicación o residencia legal en el país) bestimmt ist. Das Gesundheitszeugnis wird vom Gesundheitsministerium (Ministerio de Salud Pública) -Straße Durazno 1242 Ecke Straße Quijano, Montevideo- oder von anderen Institutionen mit Genehmigung des Gesundheitsministeriums

4. Um Familienangehörigkeit zu beweisen (im Original) folgende aktuelle Urkunden: Internationale Geburtsurkunde, Internationale Heiratsurkunde, Eventuell Scheidungsurteil.

5. Weiterhin:    
    5.1. Einreisedatum in Uruguay: mündliche Erklärung oder Tarjeta de entrada/salida (dieser Formular erhalten                Sie an der Grenze, bei Einreise);
    5.2. Gültiger deutscher Reisepass, mit dem Sie in Uruguay gereist sind, und eine Fotokopie und;
    5.3. Zwei Passfotos.
Alle Dokumente, die in Deutschland ausgestellt wurden, müssen vom jeweiligen zuständigen uruguayischen Konsulat in Deutschland beglaubigt werden (Ausnahme: deutsche Führungszeugnisse werden vom Generalkonsulat von Uruguay in Hamburg beglaubigt).

Die beglaubigten Dokumente aller uruguayischen Konsulate müssen von einem vereidigte Übersetzer in Uruguay bzw. von dem züständigen uruguayischen Konsulat in Deutschland übersetzt werden und beim Außenministerium (Ministerio de Relaciones Exteriores) überbeglaubigt werden. Internationale Geburtsurkunden bzw. Heiratsurkunden müssen beim Standesamt in Montevideo (Dirección General del Registro del Estado Civil - Sección Registro de Extranjeros,  Straße Uruguay 933 Ecke Straße  Rio Branco) angemeldet werden.

Alle oben genannten Dokumente müssen persönlich bei der Einwanderungsbehörde vorgelegt werden. Beachten Sie einen Dolmetscher mitzubringen, falls Sie der Sprache nicht mächtig sind. Sie erhalten die Erlaubnis für die Beantragung eines provisorischen Personalausweis (Cedula de identidad provisoria) bis die endgültige Entscheidung über Ihre Aufenthaltsgenehmigung von der Einwanderungsbehörde fällt.
        

> Persönliche Habe

Die zuständige Behörde in Uruguay für die Ein- und Ausfuhr sowie den Durchgangsverkehr von Gütern und Waren ist der Zoll
(Dirección Nacional de Aduanas).  

Um konkrete Information über die Formalitäten des uruguayischen Zoll zu Ihrem Fall zu erhalten, melden Sie sich bei einem oder mehreren Zollabfertiger (despachante de aduana) in Uruguay
(Asociación de Despachantes de Aduana del Uruguay).

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre persönliche Habe nicht dauerhaft einführen dürfen, solange Sie nicht die endgültige Entscheidung über Ihre Aufenthaltsgenehmigung von der Einwanderungsbehörde erhalten haben.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Konsulat.