Einwanderung für deutsche Staatsangehörige 


> Aufenthaltsgenehmigung

  Die Entscheidung für jeden einzelnen Fall wird von dem Innenministerium (Dirección Nacional de Migración) getroffen.

  Deutsche Staatsangehörige, die den Antrag einer Aufenthaltsgenehmigung (residencia legal) in Uruguay zu stellen
  beabsichtigen, müssen folgende Unterlagen in Deutschland besorgen:

1. Notarieller Nachweis, dass Sie eine Tätigkeit oder Beruf ausüben, die es Ihnen und Ihrer Familie ermöglicht, in Uruguay Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, ohne soziale Verpflichtungen für das Gastgeberland, und/oder; über Mittel verfügen, die Ihnen ermöglichen, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
2. Um Familienangehörigkeit zu beweisen (im Original):für jedes Familienmitglied, Internationale Geburtsurkunde;Internationale Heiratsurkunde (aktualisiert);Eventuell Scheidungsurteil.
3. Führungszeugnis vom Land, in dem Sie die letzten fünf Jahre gelebt haben (Deutsches Führungszeugnis: mit „Überbeglaubigung“ durch das Bundesamt für Justiz in Bonn, ohne „Apostille“. Letzlich muss dieses vom Generalkonsulat von Uruguay in Hamburg beglaubigt werden). Das ist nur erforderlich für jedes Familienmitglied, das über 14. Lebensjahr alt ist.
Alle Dokumente, die in Deutschland ausgestellt wurden, müssen vom jeweiligen zuständigen
uruguayischen Konsulat beglaubigt werden. Die beglaubigten Dokumente aller uruguayischen
Konsulate müssen in Uruguay, beim Außenministerium

 (
Ministerio de Relaciones Exteriores), überbeglaubigt werden.  
4. Gültiger deutscher Reisepass, mit dem Sie ins Land gereist sind, und zwei Kopien von diesem.
    In Uruguay:
5. Gesundheitszeugnis für die Aufenthaltsgenehmigung (carné de salud para tramitar residencia) wird vom Gesundheitsministerium (Ministerio de Salud Pública - División Clínicas Preventivas) in der Straße Durazno 1242, in Montevideo (Tel.: 9029000) ausgestellt.
                   Dafür beachten Sie:
                                          -   Ausweis mitbringen;

                                          -   1 Passfoto mitbringen ;
                                          -   Die letzte Nahrungsaufnahme muss mindestens 4 Stunden zurückliegen
                                              (gilt nicht für Kinder bis 12 Jahren);

                                          -   Bescheinigung über Tetanus-Impfung mitbringen;
                                          -   Dolmetscher mitbringen, falls der Sprache nicht mächtig.
Nach eingehender Untersuchung und Durchführung der Tests, erhalten Sie nach ca. 7 Werktagen
eine Mitteilung über die Ergebnisse des Gesundheitstests.

Das oben genannte Gesundheitszeugnis darf auch von
 anderen Institutionen mit Genehmigung des Gesundheitsministeriums ausgestellt werden.


   Mit den (zu Ziffer 1 bis 5) genannten Dokumenten stellen sie, innerhalb von 6 Monaten nach der Einreise in Uruguay, im
   Innenministerium (Dirección Nacional de Migración) in Montevideo einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung.


             


> Persönliche Habe

Die zuständige Behörde in Uruguay für die Ein- und Ausfuhr sowie den Durchgangsverkehr von Gütern und
Waren ist der Zoll (Dirección Nacional de Aduanas).


Um konkrete Information über die Formalitäten des uruguayischen Zoll zu Ihrem Fall zu erhalten, melden Sie
sich bei einem oder mehreren Zollabfertiger (despachante de aduana) in Uruguay
(Asociación de Despachantes de Aduana del Uruguay).


Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre persönliche Habe nicht dauerhaft einführen dürfen, solange
Sie nicht die Aufenthaltsgenehmigung vom Innenministerium erhalten haben.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Konsulat.