Einreise- und Ausreisebedingungen
für Tiere (nicht Kommerzielle Zwecke)
> Hunde
Für die Einreise von Hunden nach Uruguay sind folgende Unterlagen erforderlich: • Ein vom Veterinäramt ausgestellter Internationaler Impfpass mit einer Eintragung (nicht älter als 30 Tage), aus der hervorgeht, dass das Tier frei von Parasiten, so wie von ansteckenden Krankheiten ist und dass die Tollwutimpfung aktualisiert wurde.Eine konsularische Beglaubigung des Dokuments ist nicht notwendig. Für die Ausreise von Hunden aus Uruguay, die sich länger als 30 Tage im Land aufgehalten haben, ist es innerhalb von 10 Tagen vor Ausreise aus Uruguay erforderlich, eine entsprechende Bescheinigung beim „Ministerio de Ganaderia Agricultura y Pesca“ (Calle San Fructuoso 897 - Montevideo / Tel 2034822 oder 4126338) ausstellen zu lassen. > Katzen Für die Einreise von Katzen nach Uruguay sind folgende Unterlagen erforderlich: • Ein vom Veterinäramt ausgestellter Internationaler Impfpass mit einer Eintragung (nicht älter als 30 Tage), aus der hervorgeht, dass das Tier frei von Parasiten, so wie von ansteckenden Krankheiten ist und dass die Tollwutimpfung aktualisiert wurde.Eine konsularische Beglaubigung des Dokuments ist nicht notwendig. Für die Ausreise von Katzen aus Uruguay, die sich länger als 30 Tage im Land aufgehalten haben, ist es innerhalb von 10 Tagen vor Ausreise aus Uruguay erforderlich, eine entsprechende Bescheinigung beim „Ministerio de Ganaderia Agricultura y Pesca“ (Calle San Fructuoso 897 - Montevideo / Tel 2034822 oder 4126338) ausstellen zu lassen. > Andere Tiere Für die Einreise anderer Tiere, müssen Sie ein Schreiben in spanischer Sprache an folgende Adresse richten: División Sanidad Animal del Ministerio de Ganadería, Agricultura y Pesca (MGAP) Im Schreiben bitten Sie um Importgenehmigung Ihres Tieres und geben komplette Informationen über dieses (z.B. Pferde: Alter, Geschlecht, Zweck -Pferdesport, Reproduktion, Eigenbenutzung, u.s.w.-, Herkunftsland und Zieladresse in Uruguay). Die uruguayische Behörde wird daraufhin die gesundheitlichen Vorschriften, die eingehalten werden müssen, bestimmen und Ihnen bekannt geben. |
| Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Konsulat. |